4. Übersetzung + Beglaubigung

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, sind Sie auf der richtigen Seite gelandet!

Ich bin öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin für die Sprachen Deutsch und Italienisch. Meine Unterschrift als anerkannte Übersetzerin ist im italienischen Konsulat in Freiburg hinterlegt. Siehe dazu die Liste der geprüften Fachübersetzer des italienischen Konsulats unter «Datenbanken».

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung (mit offiziellem Stempel) benötigen, zögern Sie bitte nicht mich für ein unverbindliches Angebot zu kontaktieren!

chiara.razore@trazy.eu
+49 1573 761 1218

Lesen Sie hier in welchen speziellen Lebensbereichen man eine beglaubigte Übersetzung gebrauchen kann:

SCHUL- UND STUDIENSABSCHLUSSGLEICHWERTIGKEIT
Wenn Sie einen Abschluss im Ausland erlangt haben und ihn in Italien anerkennen lassen möchten, brauchen Sie eine wortgetreue und dem Originaltext entsprechende Übersetzung auf Italienisch. Die Anerkennung des Studienabschlusses ermöglicht italienischen Staatsbürgern, an ausgeschriebenen Wettbewerben der italienischen öffentlichen Verwaltung teilzunehmen. Die beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses muss professionell durchgeführt werden. Ich bin anerkannte Urkundenübersetzerin und kann Ihnen mit einer beglaubigten Übersetzung helfen! Für weitere Informationen über die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüsse besuchen Sie bitte diese Seite des Konsulats.

STAATSANGEHÖRIGKEIT
Um die italienische Staatsangehörigkeit zu erwerben, braucht es wichtige Dokumente, unter anderem ein Führungszeugnis und dessen beglaubigten Übersetzung ins Italienische. Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin kann ich Ihnen das richtige Dokument mit Stempel liefern! Für mehr Infos dazu, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite des Konsulats.

NOTARIAT
Für alle notariellen Urkunden, müssen Sie sich an die Notare in Deutschland mit einer Vollmacht in italienischer Sprache wenden. Der:ie deutsche Notar:in wird die Unterschriftbeglaubigung in deutscher Sprache vornehmen, die dann von einer vereidigten Übersetzerin wie mir ins Italienische übersetzt werden muss. Schließlich muss meine Unterschrift als Urkundenübersetzerin vom Konsulat legalisiert – also anerkannt – werden. Ich kümmere mich um alles, einschließlich Legalisation beim Konsulat. Für weitere Informationen über das Notariatswesen besuchen Sie bitte die entsprechende Webseite des Konsulats.

STANDESAMT

  • GEBURT: Die Eltern außerehelicher Kinder in Deutschland müssen im italienischen Konsulat eine beglaubigte Übersetzung der Mutterschaftsanerkennung, der Vaterschaftsanerkennung und, falls nicht in dieser Letzten vorhanden, der Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung vorlegen. Für weitere Infos, besuchen Sie bitte diese Seite des Konsulats.
  • EHESCHLIESSUNG: Falls einer der Ehepartner nicht italienische:r Staatsbürger:in ist, müssen alle für die Eheschließung notwendigen Urkunden von einer vereidigten Übersetzerin wie mir ins Italienische übersetzt werden. Falls Sie mehr Infos dazu brauchen, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite des Konsulats.
  • EHESCHEIDUNG: Für Scheidungsurteile, die vor dem 10.03.2001 ausgesprochen wurden, braucht es die beglaubigte Übersetzung des rechtskräftigen Urteils. Siehe dazu diese Seite des Konsulats.

Falls Sie für einen dieser oder für andere Fälle eine Urkundenübersetzung mit Beglaubigung benötigen, sind Sie bei mir genau richtig! Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir für einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag. Und vergessen Sie nicht, mir Ihre Unterlagen im PDF-Format zukommen zu lassen. Am besten per E-Mail. Ich werde Ihre Daten selbstverständlich vertraulich behandeln und Sie mit allen Formalitäten unter anderem mit den Behörden unterstützen.

chiara.razore@trazy.eu
+49 1573 761 1218